Voraussetzungen für Gewerbeleasing

Voraussetzungen für Leasing in Unternehmen

Grundsätzlich kann über FM LeasingPartner und leasinGo jede/r Gewerbetreibende/r (Selbstständige, Freiberufler/innen, Personengesellschaften) und jede Firma leasen – ganz gleich in welcher Branche man tätig ist. Voraussetzung ist, wie auch bei einem Kredit, eine ausreichende Bonität. Denn der Leasingnehmer muss in der Lage sein, die monatlichen anfallenden Leasingraten über die vereinbarte Laufzeit hinweg ohne Probleme aufbringen zu können. Bei Existenzgründern und Unternehmen, die noch keine zwei Jahre bestehen, müssen oft zusätzliche Sicherheiten, in Form von Bürgschaften, Anzahlungen oder Ähnlichem, und der Nachweis über längerfristige Berufserfahrung in der Branche erbracht werden.

Welche Unterlagen müssen beim Gewerbeleasing eingereicht / bereitgehalten werden?

Fällt die Entscheidung auf eine Finanzierung über gewerbliches Leasing, sind neben den Unterlagen zum Objekt, also beispielsweise das Verkaufsangebot des Händlers, im weiteren Verlauf noch weitere Dokumente vorzulegen. So werden im weiteren Verlauf zur Identifikation der handelnden Personen ein aktueller Handelsregister-Auszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweis-Kopie der unterschriftsberechtigten Personen benötigt. Außerdem wird bei größeren Objekten oder Bonitäts-Fragen die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR.) benötigt. Diese werden zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit herangezogen.